Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
328.210 CH-BS

§ 3 Verordnung betreffend die soziale Zahnpflege (Zahnpflegeverordnung) - Soziale Zahnpflege für Erwachsene

Allgemeine Bestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (14 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 3 Zahnpflegeverordnung · Soziale Zahnpflege für Erwachsene

1. Die soziale Zahnpflege für Erwachsene steht allen nicht schulpflichtigen Kantonseinwohnerinnen und Kantonseinwohnern zu, die den wirtschaftlich schwächer gestellten Bevölkerungsgruppen angehören.

2. Die übrigen Kantonseinwohnerinnen und Kantonseinwohner können sich in den Zahnkliniken behandeln und betreuen lassen, soweit dies die Auslastung des Klinikbetriebes zulässt.

← § 2 Zahnpflegeverordnung Verordnung betreffend die soziale Zahnpflege (Zahnpflegeverordnung) - Grundsatz § 4 Zahnpflegeverordnung →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →