322.100
CH-BS
§ 23 Gesetz betreffend Massnahmen gegen den Alkohol- und Medikamentenmissbrauch sowie gegen den Drogenkonsum und betreffend Einführung des revidierten Bundesgesetzes über die Betäubungsmittel vom 20. März 1975
Schlussbestimmungen
§ 23 Alkohol- und Drogengesetz
1. Durch dieses Gesetz wird das Gesetz betreffend die Versorgung von Gewohnheitstrinkern vom 21. Februar 1901 aufgehoben.