310.800
CH-BS
§ 1 Verordnung betreffend Ausrichtung von Inkonvenienzentschädigungen für Geburtshilfe und Wochenbettbetreuung - Inkonvenienzentschädigung
§ 1 Verordnung betreffend Ausrichtung von Inkonvenienzentschädigungen für Geburtshilfe und Wochenbettbetreuung · Inkonvenienzentschädigung
1. An in eigener fachlicher Verantwortung tätige Geburtshelferinnen und Geburtshelfer, an ambulante Einrichtungen der Geburtshilfe oder an Geburtshäuser wird für die Erbringung von ambulanten Leistungen eine Inkonvenienzentschädigung ausgerichtet
a) * für eine Hausgeburt mit Wochenbettbetreuung: CHF 650;
b) * für eine Hausgeburt ohne Wochenbettbetreuung: CHF 325;
c) * für eine Wochenbettbetreuung: CHF 325.
2. Ausgenommen sind in einer Anstellung tätige Geburtshelferinnen und Geburtshelfer.