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§ 1 Verordnung betreffend Ausrichtung von Inkonvenienzentschädigungen für Geburtshilfe und Wochenbettbetreuung - Inkonvenienzentschädigung

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§ 1 Verordnung betreffend Ausrichtung von Inkonvenienzentschädigungen für Geburtshilfe und Wochenbettbetreuung · Inkonvenienzentschädigung

1. An in eigener fachlicher Verantwortung tätige Geburtshelferinnen und Geburtshelfer, an ambulante Einrichtungen der Geburtshilfe oder an Geburtshäuser wird für die Erbringung von ambulanten Leistungen eine Inkonvenienzentschädigung ausgerichtet

a) * für eine Hausgeburt mit Wochenbettbetreuung: CHF 650;

b) * für eine Hausgeburt ohne Wochenbettbetreuung: CHF 325;

c) * für eine Wochenbettbetreuung: CHF 325.

2. Ausgenommen sind in einer Anstellung tätige Geburtshelferinnen und Geburtshelfer.

Inkonvenienzentschädigung § 2 Verordnung betreffend Ausrichtung von Inkonvenienzentschädigungen für Geburtshilfe und Wochenbettbetreuung →

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