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310.170 CH-BS

§ 7 Verordnung über die Gebühren im Gesundheitswesen - Versandhandelsbewilligung

Bewilligungspflichtige Tätigkeiten und Betriebe
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§ 7 Verordnung über die Gebühren im Gesundheitswesen · Versandhandelsbewilligung

1. Die Gebühr für die Bewilligung des Versandhandels mit Arzneimitteln gemäss § 17 Heilmittelverordnung beträgt Fr. 500 bis 2’000.

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