310.170
CH-BS
§ 7 Verordnung über die Gebühren im Gesundheitswesen - Versandhandelsbewilligung
Bewilligungspflichtige Tätigkeiten und Betriebe
§ 7 Verordnung über die Gebühren im Gesundheitswesen · Versandhandelsbewilligung
1. Die Gebühr für die Bewilligung des Versandhandels mit Arzneimitteln gemäss § 17 Heilmittelverordnung beträgt Fr. 500 bis 2’000.