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310.170 CH-BS

§ 17 Verordnung über die Gebühren im Gesundheitswesen

Änderung und Aufhebung bisherigen Rechts
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§ 17 Verordnung über die Gebühren im Gesundheitswesen

1. Folgende Erlasse werden geändert

a) Verordnung über die Fachpersonen und Betriebe im Gesundheitswesen (Bewilligungsverordnung) vom 6. Dezember 2011;

b) Heilmittelverordnung vom 6. Dezember 2011.

2. Folgende Erlasse werden aufgehoben

a) Verordnung betreffend Gebühren für Berufsausübende im Gesundheitsbereich und für Bewilligungen für medizinische Institute und Spitäler sowie Alters- und Pflegeheime (Gebührenverordnung Gesundheitsbereich) vom 15. September 1992;

b) Verordnung betreffend Gebühren des Desinfektionsdienstes des Gesundheitsamtes Basel-Stadt vom 15. November 1994;

c) Verordnung über die Gebühren der Prüfung in nicht ärztlicher Alternativ- und Komplementärmedizin vom 6. Dezember 2011.

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