310.170
CH-BS
§ 13 Verordnung über die Gebühren im Gesundheitswesen - Bescheinigungen
Meldungen und Bescheinigungen
§ 13 Verordnung über die Gebühren im Gesundheitswesen · Bescheinigungen
1. Die Gebühr für die Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung (Certificate of good standing) beträgt Fr. 75.
2. Die Gebühr für die Beglaubigung von ärztlichen Zeugnissen oder Rezepten beträgt Fr. 30.
3. Die Gebühr für das Ausstellen eines Bewilligungsdokuments beträgt Fr. 50.