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310.125 PAFVRSFS CH-BS

§ 19 Kantonale Verordnung über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege (Pflegeausbildungsförderverordnung, PAFV)

Erhöhung der Anzahl Ausbildungsabschlüsse Pflege HF
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§ 19 Pflegeausbildungsförderverordnung, PAFV

1. Das Bildungszentrum Gesundheit Basel-Stadt (BZG) ergreift Massnahmen zur Erhöhung der Anzahl Ausbildungsabschlüsse Pflege HF.

2. Zu den Massnahmen gehören insbesondere

a) Bekanntmachung des Bildungsgangs Pflege HF;

b) vorbereitende Kursangebote und spezielle Programme, die den Einstieg in die Ausbildung und die Absolvierung der Ausbildung erleichtern;

c) Massnahmen, die Ausbildungsabbrüche vermindern;

d) vertiefte Koordination zwischen den Lernbereichen Schule und Praxis.

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