310.125
PAFVRSFS
CH-BS
§ 19 Kantonale Verordnung über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege (Pflegeausbildungsförderverordnung, PAFV)
Erhöhung der Anzahl Ausbildungsabschlüsse Pflege HF
§ 19 Pflegeausbildungsförderverordnung, PAFV
1. Das Bildungszentrum Gesundheit Basel-Stadt (BZG) ergreift Massnahmen zur Erhöhung der Anzahl Ausbildungsabschlüsse Pflege HF.
2. Zu den Massnahmen gehören insbesondere
a) Bekanntmachung des Bildungsgangs Pflege HF;
b) vorbereitende Kursangebote und spezielle Programme, die den Einstieg in die Ausbildung und die Absolvierung der Ausbildung erleichtern;
c) Massnahmen, die Ausbildungsabbrüche vermindern;
d) vertiefte Koordination zwischen den Lernbereichen Schule und Praxis.