310.125
PAFVRSFS
CH-BS
§ 1 Kantonale Verordnung über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege (Pflegeausbildungsförderverordnung, PAFV) - Gegenstand
Gegenstand und Zuständigkeit
§ 1 Pflegeausbildungsförderverordnung, PAFV · Gegenstand
1. Diese Verordnung regelt die Förderung und die Ausbildungsbeiträge im Bereich der praktischen Ausbildung von Pflegefachpersonen sowie Fachfrauen und Fachmännern Gesundheit mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ) sowie die Massnahmen zur Erhöhung der Anzahl Ausbildungsabschlüsse der Pflege der Höheren Fachschule (HF).