Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
310.120 CH-BS

§ 8 Verordnung über die Fachpersonen und Betriebe im Gesundheitswesen (Bewilligungsverordnung)

Bewilligungs- und Meldepflichten - Bewilligung zur eingeschränkten Berufsausübung
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§ 8 Bewilligungsverordnung

1. Auf Antrag wird bei Aufgabe der Berufsausübung in eigener fachlicher Verantwortung die Bewilligung auf die Betreuung und Behandlung von Angehörigen und nahen Bekannten eingeschränkt.

2. ...

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