Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
310.120 CH-BS

§ 37 Verordnung über die Fachpersonen und Betriebe im Gesundheitswesen (Bewilligungsverordnung)

Bestimmungen zu den Betrieben - Betriebskonzept und Stellenplan
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (55 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 37 Bewilligungsverordnung

1. Das Betriebskonzept gewährleistet die strukturellen und fachlichen Voraussetzungen für eine medizinisch oder fachlich zweckmässige Tätigkeitsausübung.

2. Der Stellenplan gewährleistet die personellen Voraussetzungen für die Führung des jeweiligen Betriebs.

← § 36 Bewilligungsverordnung Verordnung über die Fachpersonen und Betriebe im Gesundheitswesen (Bewilligungsverordnung) § 38 Bewilligungsverordnung →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →