310.120
CH-BS
§ 37 Verordnung über die Fachpersonen und Betriebe im Gesundheitswesen (Bewilligungsverordnung)
Bestimmungen zu den Betrieben - Betriebskonzept und Stellenplan
§ 37 Bewilligungsverordnung
1. Das Betriebskonzept gewährleistet die strukturellen und fachlichen Voraussetzungen für eine medizinisch oder fachlich zweckmässige Tätigkeitsausübung.
2. Der Stellenplan gewährleistet die personellen Voraussetzungen für die Führung des jeweiligen Betriebs.