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310.120 CH-BS

§ 12 Verordnung über die Fachpersonen und Betriebe im Gesundheitswesen (Bewilligungsverordnung) - Zusätzliche Urkunden für die Betriebsbewilligung

Bewilligungsverfahren - Urkunden und Angaben
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§ 12 Bewilligungsverordnung · Zusätzliche Urkunden für die Betriebsbewilligung

1. Dem Gesuch um Erteilung der Betriebsbewilligung sind zusätzlich folgende Urkunden beizulegen

a) Betriebskonzept, aus dem Führungsorganisation, Verantwortlichkeiten sowie die medizinischen oder fachlichen Zielsetzungen hervorgehen;

b) Stellenplan, der die Personalsituation aufzeigt.

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