310.120
CH-BS
§ 12 Verordnung über die Fachpersonen und Betriebe im Gesundheitswesen (Bewilligungsverordnung) - Zusätzliche Urkunden für die Betriebsbewilligung
Bewilligungsverfahren - Urkunden und Angaben
§ 12 Bewilligungsverordnung · Zusätzliche Urkunden für die Betriebsbewilligung
1. Dem Gesuch um Erteilung der Betriebsbewilligung sind zusätzlich folgende Urkunden beizulegen
a) Betriebskonzept, aus dem Führungsorganisation, Verantwortlichkeiten sowie die medizinischen oder fachlichen Zielsetzungen hervorgehen;
b) Stellenplan, der die Personalsituation aufzeigt.