§ 6 Gesetz über das Universitäre Zentrum für Zahnmedizin Basel (UZBG) - Aufgaben des Verwaltungsrates
§ 6 UZBG · Aufgaben des Verwaltungsrates
1. Der Verwaltungsrat ist das oberste Führungsorgan.
2. Er hat insbesondere folgende Aufgaben
a) Festlegung der strategischen Ausrichtung im Rahmen der vom Regierungsrat bestimmten Eigentümerstrategie und der Leistungsvereinbarungen;
b) Genehmigung der Mehrjahresplanung und des Budgets inklusive Investitionen;
c) Festlegung der Kooperations- und Allianzstrategie;
d) Festlegung der Personalstrategie, der Anstellungsbedingungen und des Einreihungsverfahrens;
e) Wahl und Anstellung der Mitglieder der Geschäftsleitung sowie der Direktorin oder des Direktors;
f) Festlegung der Organisation;
g) Aufsicht über die Geschäftsleitung;
h) Behandlung von Rekursen gegen Verfügungen der untergeordneten Organe;
i) Durchführung einer angemessenen Risikokontrolle;
j) Erlass der erforderlichen Reglemente, insbesondere Finanz-, Preis-, Organisations- und Personalreglemente;
k) Vertretung des UZB nach aussen, insbesondere gegenüber den Behörden des Kantons, unter Vorbehalt anderer Regelungen im Organisationsreglement.