300.600
UZBG
CH-BS
§ 28 Gesetz über das Universitäre Zentrum für Zahnmedizin Basel (UZBG) - Überführung und Sanierung Pensionskasse
Schluss- und Übergangsbestimmungen
§ 28 UZBG · Überführung und Sanierung Pensionskasse
1. Die notwendigen Ausgaben für den Arbeitgeberanteil zur Behebung der Deckungslücke für die Überführung und Sanierung des Vorsorgewerkes des UZB werden vom Kanton übernommen.