300.600
UZBG
CH-BS
§ 26 Gesetz über das Universitäre Zentrum für Zahnmedizin Basel (UZBG) - Ermächtigung des Regierungsrates
Schluss- und Übergangsbestimmungen
§ 26 UZBG · Ermächtigung des Regierungsrates
1. Der Regierungsrat ist zu allen Handlungen ermächtigt, die für die Überführung der Betriebe der öffentlichen Zahnkliniken ins UZB erforderlich sind.