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300.600 UZBG CH-BS

§ 26 Gesetz über das Universitäre Zentrum für Zahnmedizin Basel (UZBG) - Ermächtigung des Regierungsrates

Schluss- und Übergangsbestimmungen
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§ 26 UZBG · Ermächtigung des Regierungsrates

1. Der Regierungsrat ist zu allen Handlungen ermächtigt, die für die Überführung der Betriebe der öffentlichen Zahnkliniken ins UZB erforderlich sind.

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