300.600
UZBG
CH-BS
§ 23 Gesetz über das Universitäre Zentrum für Zahnmedizin Basel (UZBG) - Rechtsübergang und Eigentumsverhältnisse
Eigentumsverhältnisse und Eröffnungsbilanz
§ 23 UZBG · Rechtsübergang und Eigentumsverhältnisse
1. Das gesamte betriebsnotwendige Finanz- und Verwaltungsvermögen des Kantons, insbesondere das Eigentum an sämtlichen Mobilien, sowie sämtliche Rechte und Pflichten, welche der Kanton für die öffentlichen Zahnkliniken erworben hat oder eingegangen ist, gehen im Zeitpunkt der Wirksamkeit des Gesetzes zu Eigenkapital auf das UZB über.
2. Für das von der Universität in das Eigentum des UZB übertragene Nettovermögen wird die Universität zum Zeitwert entschädigt. Das UZB kann hierfür ein verzinsliches Darlehen von der Universität aufnehmen.