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300.600 UZBG CH-BS

§ 19 Gesetz über das Universitäre Zentrum für Zahnmedizin Basel (UZBG) - Haftung

Haftung und Verantwortlichkeit
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§ 19 UZBG · Haftung

1. Für die Verbindlichkeiten des UZB haftet ausschliesslich dessen Vermögen.

2. Das UZB schliesst entsprechend der Art und des Umfangs der Risiken Versicherungen ab.

3. Für privatrechtlich organisierte Tochtergesellschaften des UZB gelten ausschliesslich die Haftungsvorschriften des OR.

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