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300.600 UZBG CH-BS

§ 13 Gesetz über das Universitäre Zentrum für Zahnmedizin Basel (UZBG) - Berufliche Vorsorge

Personal
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§ 13 UZBG · Berufliche Vorsorge

1. Zur Gewährleistung der beruflichen Vorsorge des Personals schliesst sich das UZB der Pensionskasse Basel-Stadt (PKBS) an.

2. Die Bedingungen für das Personal entsprechen denjenigen, die für das Staatspersonal des Kantons Basel-Stadt gelten.

3. Vorbehalten bleiben abweichende Regelungen im Personalreglement.

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