Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
300.400 EKNZCENOCS CH-BS

§ 13 Vereinbarung über die Einsetzung einer gemeinsamen Ethikkommission Nordwest- und Zentralschweiz - Entschädigung

Zusammensetzung und Arbeitsweise der EKNZ
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (17 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 13 Vereinbarung Ethikkommission Nordwest- und Zentralschweiz, EKNZ · Entschädigung

1. Die EKNZ erarbeitet ein Entschädigungsreglement, welches die Entschädigung für die Kommissionsmitglieder sowie für beigezogene Sachverständige regelt.

← § 12 Vereinbarung Ethikkommission Nordwest- und Zentralschweiz, EKNZ Vereinbarung über die Einsetzung einer gemeinsamen Ethikkommission Nordwest- und Zentralschweiz - Ethikkommission Nordwest- und Zentralschweiz (EKNZ) § 14 Vereinbarung Ethikkommission Nordwest- und Zentralschweiz, EKNZ →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →