300.400
EKNZCENOCS
CH-BS
§ 12 Vereinbarung über die Einsetzung einer gemeinsamen Ethikkommission Nordwest- und Zentralschweiz - Gebühren
Zusammensetzung und Arbeitsweise der EKNZ
§ 12 Vereinbarung Ethikkommission Nordwest- und Zentralschweiz, EKNZ · Gebühren
1. Die EKNZ erhebt für die Beurteilung von Forschungsprojekten Gebühren von Fr. 250 bis Fr. 15‘000 . Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem Zeit- und Arbeitsaufwand, der Wichtigkeit und Schwierigkeit der Sache sowie nach den sonstigen Interessen der Parteien an der Prüfung und Begutachtung.
2. Ein Gebührenreglement regelt die Einzelheiten.