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§ 12 Vereinbarung über die Einsetzung einer gemeinsamen Ethikkommission Nordwest- und Zentralschweiz - Gebühren

Zusammensetzung und Arbeitsweise der EKNZ
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§ 12 Vereinbarung Ethikkommission Nordwest- und Zentralschweiz, EKNZ · Gebühren

1. Die EKNZ erhebt für die Beurteilung von Forschungsprojekten Gebühren von Fr. 250 bis Fr. 15‘000 . Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem Zeit- und Arbeitsaufwand, der Wichtigkeit und Schwierigkeit der Sache sowie nach den sonstigen Interessen der Parteien an der Prüfung und Begutachtung.

2. Ein Gebührenreglement regelt die Einzelheiten.

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