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§ 6 Vereinbarung zwischen dem Kanton Basel-Stadt und dem Kanton Basel-Landschaft über das Krebsregister beider Basel (Krebsregistervereinbarung) - Budget, Jahresrechnung und Revision

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§ 6 Krebsregistervereinbarung · Budget, Jahresrechnung und Revision

1. Das KRBB erstellt eine jährliche Berichterstattung zu Handen des Gesundheitsdepartements des Kantons Basel-Stadt und der Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion des Kantons Basel-Landschaft. Diese beinhaltet

a) den Geschäftsbericht, mit einem Stand der Arbeiten im Sinne eines Soll-Ist-Vergleichs sowie Angaben zu den wichtigsten epidemiologischen Daten und Erkenntnissen;

b) die Jahresrechnung (Erfolgsrechnung), gemäss den geltenden Rechnungslegungsvorschriften des Kantons Basel-Stadt, mit Revisionsbericht der Finanzkontrolle des Kantons Basel-Stadt;

c) das Budget für das nächste Jahr.

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