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§ 5 Verordnung über den Notariatstarif - Bemessung innerhalb des Tarifrahmens

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§ 5 Verordnung über den Notariatstarif · Bemessung innerhalb des Tarifrahmens

1. Wo der Tarif eine Minimal- oder eine Maximaltaxe vorsieht, ist die Taxe unter Berücksichtigung der ökonomischen Verhältnisse der zahlungspflichtigen Person, des Interessewertes und des Aufwandes an Zeit und Arbeit festzusetzen.

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