292.110
NoVo
CH-BS
§ 5 Verordnung zum Notariatsgesetz des Kantons Basel-Stadt (Notariatsverordnung, NoVo) - Prüfungsgebühr
Notariatsprüfung (§§ 3-5a Notariatsgesetz)
§ 5 Notariatsverordnung, NoVo · Prüfungsgebühr
1. Vor der Prüfung entrichten die kandidierenden Personen dem zuständigen Departement die Prüfungsgebühr von CHF 1'600 zuhanden der Prüfungsbehörde.
2. Kandidierenden Personen, die sich vor der schriftlichen Prüfung zurückziehen, wird die Prüfungsgebühr zurückerstattet.
3. Kandidierenden Personen, die die schriftliche Prüfung nicht bestanden haben, werden CHF 800 zurückerstattet; kandidierenden Personen, die die mündliche Prüfung nicht bestanden haben, werden CHF 400 zurückerstattet.
4. Die Mitglieder der Prüfungsbehörde werden nach den Bestimmungen der Weisung des Regierungsrates vom 5. Februar 2002 betreffend Ausrichtung von Sitzungsgeldern honoriert.