292.100
CH-BS
§ 3 Notariatsgesetz des Kantons Basel-Stadt - 1. Erfordernis der bestandenen Prüfung
Organisation - Fähigkeitsausweis
§ 3 Notariatsgesetz des Kantons Basel-Stadt · 1. Erfordernis der bestandenen Prüfung
1. Zur Erlangung des beruflichen Fähigkeitsausweises haben Bewerberinnen und Bewerber die Notariatsprüfung abzulegen. Die Prüfung wird von der Prüfungsbehörde durchgeführt.