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§ 3 Notariatsgesetz des Kantons Basel-Stadt - 1. Erfordernis der bestandenen Prüfung

Organisation - Fähigkeitsausweis
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§ 3 Notariatsgesetz des Kantons Basel-Stadt · 1. Erfordernis der bestandenen Prüfung

1. Zur Erlangung des beruflichen Fähigkeitsausweises haben Bewerberinnen und Bewerber die Notariatsprüfung abzulegen. Die Prüfung wird von der Prüfungsbehörde durchgeführt.

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