§ 4 Reglement über das Anwaltsexamen - Gliederung der Prüfung
§ 4 Reglement über das Anwaltsexamen · Gliederung der Prüfung
1. Das Anwaltsexamen besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.
2. Der schriftliche Teil umfasst eine fünftägige Hausarbeit und zwei Klausuren von je 11 Stunden Dauer.
3. Die Examinatorinnen und Examinatoren, welche fünftägige Hausarbeiten erteilt haben, sind berechtigt, in Ergänzung dazu jeweils im Einzelfall mit der betreffenden Kandidatin oder dem Kandidaten ein Kolloquium darüber von maximal 20 Minuten Dauer durchzuführen. Auf ein solches Kolloquium besteht auch im Falle einer ungenügenden Bewertung der Hausarbeit kein Anspruch.
4. Der mündliche Teil umfasst fünf mündliche Prüfungen mit einer Prüfungsdauer von je 30 Minuten. Wird eine Kandidatin oder ein Kandidat bei den mündlichen Prüfungen allein geprüft, beträgt die Prüfungsdauer 20 Minuten.