Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
291.900 CH-BS

§ 3 Reglement über das Anwaltsexamen - Prüfungsfächer

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (14 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 3 Reglement über das Anwaltsexamen · Prüfungsfächer

1. Prüfungsgegenstand ist das eidgenössische und kantonale Staats-, Verwaltungs-, Zivil- und Strafrecht, das Schuldbetreibungs- und Konkursrecht sowie das Zivil-, Straf- und öffentliche Prozessrecht. Als eidgenössisches Recht gilt auch das internationale, hier direkt anwendbare Recht; als kantonales Recht gilt das baselstädtische Recht.

← § 2 Reglement über das Anwaltsexamen Zulassung zur Prüfung § 4 Reglement über das Anwaltsexamen →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →