291.900
CH-BS
§ 3 Reglement über das Anwaltsexamen - Prüfungsfächer
§ 3 Reglement über das Anwaltsexamen · Prüfungsfächer
1. Prüfungsgegenstand ist das eidgenössische und kantonale Staats-, Verwaltungs-, Zivil- und Strafrecht, das Schuldbetreibungs- und Konkursrecht sowie das Zivil-, Straf- und öffentliche Prozessrecht. Als eidgenössisches Recht gilt auch das internationale, hier direkt anwendbare Recht; als kantonales Recht gilt das baselstädtische Recht.