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§ 2 Reglement über das Anwaltsexamen - Prüfungszeit und Anmeldetermin

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§ 2 Reglement über das Anwaltsexamen · Prüfungszeit und Anmeldetermin

1. Das Anwaltsexamen wird jährlich zweimal durchgeführt, und zwar in der Zeit von Januar bis Juni und von Juli bis Dezember.

2. Das Gesuch um Zulassung für das im ersten Halbjahr stattfindende Examen hat bis zum 30. November des Vorjahres, jenes für das im zweiten Halbjahr stattfindende bis zum 31. Mai des laufenden Jahres zu erfolgen.

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