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§ 14 Reglement über das Anwaltsexamen - Gebühren

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§ 14 Reglement über das Anwaltsexamen · Gebühren

1. Die Prüfungsgebühr für das Anwaltsexamen beträgt CHF 2'000.-. Sie ist von der Kandidatin oder dem Kandidaten vor Beginn der schriftlichen Prüfungen beim Appellationsgericht einzuzahlen.

2. Wer wegen ungenügender Leistungen im schriftlichen Teil des Anwaltsexamens nicht zu den mündlichen Prüfungen zugelassen wird, erhält die Hälfte der Prüfungsgebühr zurückerstattet.

3. Die Prüfungsgebühr für die Eignungsprüfung und das Gespräch zur Prüfung der beruflichen Fähigkeiten im Sinne des Anwaltsgesetzes beträgt je CHF 600.-. Sie ist von der Bewerberin oder dem Bewerber vor dem Prüfungs- bzw. Gesprächstermin beim Appellationsgericht einzuzahlen.

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