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§ 13 Reglement über das Anwaltsexamen - Gestaltung von Prüfung und Gespräch

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§ 13 Reglement über das Anwaltsexamen · Gestaltung von Prüfung und Gespräch

1. Die Eignungsprüfung ist eine mündliche Prüfung von nicht mehr als 45 Minuten Dauer. Das Gespräch dauert in der Regel 30 Minuten.

2. Die Kandidatin oder der Kandidat wird nach der Prüfung bzw. nach dem Gespräch schriftlich über das Ergebnis informiert.

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