291.900
CH-BS
§ 10 Reglement über das Anwaltsexamen - Anwaltspatent
§ 10 Reglement über das Anwaltsexamen · Anwaltspatent
1. Kandidatinnen und Kandidaten, welche das Anwaltsexamen bestanden haben, erhalten vom Appellationsgericht das Anwaltspatent. Dieses äussert sich nicht zum Prüfungsprädikat.