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§ 10 Reglement über das Honorar und die Entschädigung der berufsmässigen Vertretung im Gerichtsverfahren (Honorarreglement, HoR) - Familienrechtliche Verfahren

Familienrechtliche und nichtvermögensrechtliche Streitigkeiten
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§ 10 Honorarreglement, HoR · Familienrechtliche Verfahren

1. In familienrechtlichen Verfahren bemisst sich das Honorar nach dem Zeitaufwand.

2. Dies gilt auch für das Schlichtungsverfahren.

3. Der Stundenansatz für die anwaltliche Vertretung des Kindes gemäss Art. 299 f. ZPO beträgt Fr. 200 bis 250. Für nichtanwaltliche Kindesvertreterinnen und -vertreter beträgt der Stundenansatz Fr. 100 bis Fr. 200.

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