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§ 11 Advokaturgesetz - Registerführende Behörde

Das kantonale Anwaltsregister
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§ 11 Advokaturgesetz · Registerführende Behörde

1. Die Aufsichtsbehörde über die Anwältinnen und Anwälte führt das kantonale Anwaltsregister für den Kanton Basel-Stadt. Dieses kann auf Papier oder mittels Informatiksystemen und -anwendungen geführt werden.

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