291.100
CH-BS
§ 11 Advokaturgesetz - Registerführende Behörde
Das kantonale Anwaltsregister
§ 11 Advokaturgesetz · Registerführende Behörde
1. Die Aufsichtsbehörde über die Anwältinnen und Anwälte führt das kantonale Anwaltsregister für den Kanton Basel-Stadt. Dieses kann auf Papier oder mittels Informatiksystemen und -anwendungen geführt werden.