Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
270.100 VRPG CH-BS

§ 2 Gesetz über die Verfassungs- und Verwaltungsrechtspflege (VRPG)

Allgemeine Vorschriften
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (47 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 2 VRPG

1. Die Zuständigkeit des Appellationsgerichts als Verwaltungsgericht schliesst einen Rekurs an den Grossen Rat und die Anrufung des Zivilgerichts aus.

2. Das Verwaltungsgericht entscheidet endgültig über seine Zuständigkeit.

← § 1 VRPG Gesetz über die Verfassungs- und Verwaltungsrechtspflege (VRPG) § 3 VRPG →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →