258.500
CH-BS
Art. 9 Vertrag zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Zug zur Errichtung und zum Betrieb einer gemeinsamen Strafanstalt im Bostadel (Kanton Zug) - Steuerbefreiung
Finanzielles
Art. 9 Vertrag zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Zug zur Errichtung und zum Betrieb einer gemeinsamen Strafanstalt im Bostadel (Kanton Zug) · Steuerbefreiung
1. In steuerrechtlicher Beziehung ist die Strafanstalt den öffentlich-rechtlichen Anstalten des Kantons Zug gleichgestellt.