258.500
CH-BS
Art. 19 Vertrag zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Zug zur Errichtung und zum Betrieb einer gemeinsamen Strafanstalt im Bostadel (Kanton Zug) - Verfahren
Rekurskommission
Art. 19 Vertrag zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Zug zur Errichtung und zum Betrieb einer gemeinsamen Strafanstalt im Bostadel (Kanton Zug) · Verfahren
1. Das Verfahren wird von der Rekurskommission in einem Reglement festgelegt. Dieses bedarf der Genehmigung der beiden Regierungen.