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Art. 19 Vertrag zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Zug zur Errichtung und zum Betrieb einer gemeinsamen Strafanstalt im Bostadel (Kanton Zug) - Verfahren

Rekurskommission
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Art. 19 Vertrag zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Zug zur Errichtung und zum Betrieb einer gemeinsamen Strafanstalt im Bostadel (Kanton Zug) · Verfahren

1. Das Verfahren wird von der Rekurskommission in einem Reglement festgelegt. Dieses bedarf der Genehmigung der beiden Regierungen.

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