258.500
CH-BS
Art. 18 Vertrag zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Zug zur Errichtung und zum Betrieb einer gemeinsamen Strafanstalt im Bostadel (Kanton Zug) - Zuständigkeit
Rekurskommission
Art. 18 Vertrag zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Zug zur Errichtung und zum Betrieb einer gemeinsamen Strafanstalt im Bostadel (Kanton Zug) · Zuständigkeit
1. Die Rekurskommission entscheidet über angefochtene Verfügungen der Paritätischen Aufsichtskommission (Art. 12 lit. g und h).