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Art. 18 Vertrag zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Zug zur Errichtung und zum Betrieb einer gemeinsamen Strafanstalt im Bostadel (Kanton Zug) - Zuständigkeit

Rekurskommission
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Art. 18 Vertrag zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Zug zur Errichtung und zum Betrieb einer gemeinsamen Strafanstalt im Bostadel (Kanton Zug) · Zuständigkeit

1. Die Rekurskommission entscheidet über angefochtene Verfügungen der Paritätischen Aufsichtskommission (Art. 12 lit. g und h).

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