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CH-BS
Art. 10 Vertrag zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Zug zur Errichtung und zum Betrieb einer gemeinsamen Strafanstalt im Bostadel (Kanton Zug) - Gliederung
Organe der Strafanstalt
Art. 10 Vertrag zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Zug zur Errichtung und zum Betrieb einer gemeinsamen Strafanstalt im Bostadel (Kanton Zug) · Gliederung
1. Die Organe der Strafanstalt sind
a) die Paritätische Aufsichtskommission,
b) die Direktion,
c) die Beamtenkonferenz.