258.450
CH-BS
§ 5 Verordnung über die finanzielle Beteiligung von verurteilten Personen und Eltern an jugendstrafrechtlichen Sanktionen - Antrag auf Überprüfung
§ 5 Verordnung über die finanzielle Beteiligung von verurteilten Personen und Eltern an jugendstrafrechtlichen Sanktionen · Antrag auf Überprüfung
1. Bei erheblich veränderten finanziellen Verhältnissen können die Beitragspflichtigen bei der Jugendanwaltschaft Antrag auf Herabsetzung der Beitragsverfügung stellen oder die Jugendanwaltschaft kann von Amtes wegen eine neue Beitragsverfügung erlassen.