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258.400 JStVG CH-BS

§ 18 Gesetz über den Vollzug von jugendstrafrechtlichen Sanktionen (Jugendstrafvollzugsgesetz, JStVG) - Vollzugsakten, Akteneinsicht

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§ 18 Jugendstrafvollzugsgesetz, JStVG · Vollzugsakten, Akteneinsicht

1. Die Vollzugsakten umfassen die für das Vollzugsverfahren wesentlichen Gutachten, Berichte, Protokolle und Verfügungen.

2. Für das Recht auf Akteneinsicht sind Art. 101 StPO, Art. 15 JStPO und § 9 EG JStPO anwendbar.

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