258.400
JStVG
CH-BS
§ 18 Gesetz über den Vollzug von jugendstrafrechtlichen Sanktionen (Jugendstrafvollzugsgesetz, JStVG) - Vollzugsakten, Akteneinsicht
§ 18 Jugendstrafvollzugsgesetz, JStVG · Vollzugsakten, Akteneinsicht
1. Die Vollzugsakten umfassen die für das Vollzugsverfahren wesentlichen Gutachten, Berichte, Protokolle und Verfügungen.
2. Für das Recht auf Akteneinsicht sind Art. 101 StPO, Art. 15 JStPO und § 9 EG JStPO anwendbar.