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AKPGTCP
CH-BS
Art. 24 Konkordat der Kantone der Nordwest- und Innerschweiz über den Vollzug von Strafen und Massnahmen - Aufhebung der bisherigen Vereinbarung
Verschiedene Bestimmungen
Art. 24 Konkordat der Kantone der Nordwest- und Innerschweiz über den Vollzug von Strafen und Massnahmen · Aufhebung der bisherigen Vereinbarung
1. Mit dem Inkrafttreten dieses Konkordats wird die Vereinbarung vom 4. März 1959 aufgehoben.