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258.210 JVVRPP CH-BS

§ 1 Verordnung über den Justizvollzug (Justizvollzugsverordnung, JVV) - Gegenstand

Allgemeine Bestimmungen - Gegenstand
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§ 1 Justizvollzugsverordnung, JVV · Gegenstand

1. Diese Verordnung enthält ausführende Bestimmungen zum Vollzug von Strafen und Massnahmen, der Untersuchungs- und Sicherheitshaft, der Bewährungshilfe und sozialen Betreuung für Erwachsene sowie der ausländerrechtlichen Haft im Kanton Basel-Stadt.

2. Sie regelt die Organisation und legt die Zuständigkeiten und Abläufe der einzelnen Abteilungen und Vollzugseinrichtungen fest.

3. Sie beinhaltet Vorschriften zum Justizvollzug an nach Jugendstrafrecht zu beurteilenden oder beurteilten Personen, die in einer kantonalen Vollzugseinrichtung untergebracht sind.

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