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257.140 CH-BS

§ 6 Verordnung über das Informatiksystem der Staatsanwaltschaft - Verfahrensdaten

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§ 6 Verordnung über das Informatiksystem der Staatsanwaltschaft · Verfahrensdaten

1. Verfahrensdaten sind Daten über beschuldigte Personen und die ihnen vorgeworfenen Straftaten.

2. Es können insbesondere folgende Verfahrensdaten gespeichert werden

a) Eröffnungs- und Abschlussdatum

b) Verfahrensstand

c) * beschuldigte Person

d) Verfahrensleitung und Aktenstandort

e) Verbindung zu Akten, Grund- und Falldaten

f) Erledigungsart und Erledigungsgrund.

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