257.140
CH-BS
§ 6 Verordnung über das Informatiksystem der Staatsanwaltschaft - Verfahrensdaten
Gespeicherte Daten
§ 6 Verordnung über das Informatiksystem der Staatsanwaltschaft · Verfahrensdaten
1. Verfahrensdaten sind Daten über beschuldigte Personen und die ihnen vorgeworfenen Straftaten.
2. Es können insbesondere folgende Verfahrensdaten gespeichert werden
a) Eröffnungs- und Abschlussdatum
b) Verfahrensstand
c) * beschuldigte Person
d) Verfahrensleitung und Aktenstandort
e) Verbindung zu Akten, Grund- und Falldaten
f) Erledigungsart und Erledigungsgrund.