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§ 2 Verordnung über dauernd bestellte und amtliche Sachverständige im Strafverfahren - Universitäre Psychiatrische Kliniken Basel

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§ 2 Verordnung über dauernd bestellte und amtliche Sachverständige im Strafverfahren · Universitäre Psychiatrische Kliniken Basel

1. Die wissenschaftlichen Mitarbeitenden der forensisch-psychiatrischen Abteilung der Universitären Psychiatrischen Kliniken Basel sind amtliche Sachverständige für forensisch-psychiatrische Untersuchungen und Begutachtungen.

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