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257.135 CH-BS

§ 1 Verordnung über dauernd bestellte und amtliche Sachverständige im Strafverfahren - Institut für Rechtsmedizin der Universität Basel

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§ 1 Verordnung über dauernd bestellte und amtliche Sachverständige im Strafverfahren · Institut für Rechtsmedizin der Universität Basel

1. Die wissenschaftlichen Mitarbeitenden des Instituts für Rechtsmedizin der Universität Basel sind amtliche Sachverständige für die Bereiche der forensischen Medizin, der forensischen Genetik, der forensischen Chemie und Toxikologie sowie der forensischen Molekularbiologie, namentlich für

a) die Untersuchung und Spurensicherung an lebenden und verstorbenen Personen und die Rekonstruktion von Tatabläufen;

b) die Bestimmung der Blutalkoholkonzentration oder des Reinheitsgrads von Stoffen und den Nachweis von Betäubungsmitteln, Giften und Medikamenten;

c) die Erstellung und die Interpretation von DNA-Profilen.

Institut für Rechtsmedizin der Universität Basel § 2 Verordnung über dauernd bestellte und amtliche Sachverständige im Strafverfahren →

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