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257.120 CH-BS

§ 5 Verordnung über die Zusammensetzung, Organisation und Befugnisse der Staatsanwaltschaft

Stab
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§ 5 Verordnung über die Zusammensetzung, Organisation und Befugnisse der Staatsanwaltschaft

1. Der Stab umfasst das Sekretariat, die Ressorts Personelles, Finanzen, Kommunikation, Aus- und Weiterbildung, Informatik sowie Dienste.

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