§ 5 Verordnung über das kantonale Ordnungsbussenverfahren - Bedenkfristformular
§ 5 Kantonale Ordnungsbussenverordnung, KOBV · Bedenkfristformular
1. Das Bedenkfristformular hat mindestens die folgenden Angaben zu enthalten
a) Name, Vorname, Geburtsdatum, Heimatort/Staatsangehörigkeit und Wohnort der fehlbaren Person;
b) Datum der Abgabe des Formulars;
c) Hinweis, dass das ordentliche Strafverfahren durchgeführt wird, sofern die Busse nicht innerhalb von 30 Tagen bezahlt wird; vorbehalten bleibt lit. d;
d) Hinweis, dass der hinterlegte Betrag mit der Ordnungsbusse verrechnet wird, sofern die fehlbare Person die Ordnungsbusse innerhalb von 30 Tagen ausdrücklich akzeptiert oder die Bedenkfrist unbenutzt abläuft;
e) Bezeichnung des zuständigen Polizeiorgans;
f) Datum, Zeit und Ort der Widerhandlung;
g) erfüllter Übertretungstatbestand;
h) Bussenbetrag;
i) Beschreibung der allenfalls sichergestellten Gegenstände und Vermögenswerte;
j) Ort und Datum der Ausstellung;
k) Name und Vorname der Person, die das Formular ausgestellt hat.
2. In Fällen nach § 29 ÜStG kann das Bedenkfristformular als Steckzettel verwendet werden. Dabei hat das Bedenkfristformular anstelle der Angaben nach Abs. 1 lit. a das Fahrzeugkennzeichen zu enthalten.