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257.113 CH-BS

§ 2 Verordnung über die Zuständigkeiten zur Erhebung von bundesrechtlichen Ordnungsbussen - Weisungsbefugnis der Kantonspolizei

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§ 2 Verordnung über die Zuständigkeiten zur Erhebung von bundesrechtlichen Ordnungsbussen · Weisungsbefugnis der Kantonspolizei

1. Die Kantonspolizei hat gegenüber den weiteren zuständigen Organen Weisungsbefugnis.

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