Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
257.100 CH-BS

§ 7 Gesetz über die Einführung der Schweizerischen Strafprozessordnung (EG StPO) - Befugnis der Kantonspolizei zur Ermittlung von Übertretungen und Vergehen

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (36 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 7 EG StPO · Befugnis der Kantonspolizei zur Ermittlung von Übertretungen und Vergehen

1. Die Kantonspolizei führt das polizeiliche Ermittlungsverfahren bei den ihr durch Verordnung zugewiesenen Übertretungen und Vergehen.

← § 6 EG StPO Gesetz über die Einführung der Schweizerischen Strafprozessordnung (EG StPO) - Geltungsbereich (Art. 1 Abs. 1 StPO) § 8 EG StPO →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →