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§ 46 Gesetz über die Einführung der Schweizerischen Strafprozessordnung (EG StPO) - Aufhebung bisherigen Rechts (Art. 445 StPO)

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§ 46 EG StPO · Aufhebung bisherigen Rechts (Art. 445 StPO)

1. Die Strafprozessordnung des Kantons Basel-Stadt vom 8. Januar 1997 wird aufgehoben.

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