Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
257.100 CH-BS

§ 32 Gesetz über die Einführung der Schweizerischen Strafprozessordnung (EG StPO) - Ermächtigung zur Anordnung einer länger als 3 Stunden dauernden vorläufigen Festnahme von Übertretungstäterinnen und Übertretungstätern (Art. 219 Abs. 5 StPO)

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (36 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 32 EG StPO · Ermächtigung zur Anordnung einer länger als 3 Stunden dauernden vorläufigen Festnahme von Übertretungstäterinnen und Übertretungstätern (Art. 219 Abs. 5 StPO)

1. Der Regierungsrat regelt in einer Verordnung, welche Angehörigen der Kantonspolizei zur Anordnung ermächtigt sind, Personen, welche die Kantonspolizei bei der Begehung einer Übertretung auf frischer Tat ertappt oder unmittelbar nach der Begehung einer solchen angetroffen hat und die vorläufig festgenommen worden sind, länger als drei Stunden festzuhalten.

← § 31 EG StPO Gesetz über die Einführung der Schweizerischen Strafprozessordnung (EG StPO) - Geltungsbereich (Art. 1 Abs. 1 StPO) § 33 EG StPO →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →