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§ 2 Gesetz über die Einführung der Schweizerischen Strafprozessordnung (EG StPO) - Parlamentarische Immunität (Art. 7 Abs. 2 StPO)

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§ 2 EG StPO · Parlamentarische Immunität (Art. 7 Abs. 2 StPO)

1. Die strafrechtliche Verantwortlichkeit der Mitglieder des Grossen Rates richtet sich nach § 6 des Gesetzes über die Geschäftsordnung des Grossen Rates (GO) vom 29. Juni 2006 über die parlamentarische Immunität.

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